Die Kleinkraftwerk Birseck AG verzeichnet ein erfreuliches erstes Halbjahr 2013 und verfügt über eine starke Kapitalbasis für geplante weitere Investitionen im Bereich erneuerbare Energien.
Die KKB-Gruppe konnte im ersten Halbjahr 2013 konsolidiert ein erfreuliches Betriebsergebnis erwirtschaften. Der Umsatz hat um 60 Prozent zugenommen und erreichte 6,3 Millionen Franken. Der operative Betriebsgewinn (EBIT) erreichte 2,6 Millionen Franken. Die EBIT-Marge des 1. Semesters 2013 beträgt 42,3 Prozent. Zum quantitativen Wachstum haben mehrere Faktoren beigetragen, wie die per Ende 2012 neu akquirierten Wasserkraftwerke der Nergia France-Gruppe und die per April 2012 übernommenen Wasserkraftwerke der Société des Chutes de l’Ain. Zudem produzierten die Wasserkraftwerke in Frankreich wie auch in der Schweiz aufgrund der sehr guten Wasserführung überdurchschnittlich gut.
Per Ende August hat die KKB AG ihre Kapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen. Das Angebot von 3‘500’000 neuen Namenaktien wurde vollständig platziert, womit das Eigenkapital um 30,1 Millionen Franken gesteigert wurde. Damit verfügt die KKB AG über eine starke Kapitalbasis für geplante weitere Investitionen im Bereich erneuerbare Energien.
Ausserdem konnte im Mai 2013 die KKB AG 28 Prozent des Kapitals und die Stimmenmehrheit der Cogéco Washington SAS übernehmen. Diese Firma betreibt zwei Wasserkraftwerke im französischen Departement Isère mit einer Gesamtleistung von 6 Megawatt.
Methodenänderung und Restatement
Infolge des Beteiligungskaufs und einer Methodenänderung bei der Beurteilung der Wassernutzungsrechte ergeben sich bei der Bilanz Veränderungen. Mit den Wasserkraftwerken wurde jeweils ein langjähriges Wassernutzungsrecht erworben. Dieses wurde in der konsolidierten Bilanz als immaterielle Anlage aktiviert und über die Restnutzungsdauer bis Konzessionsende oder maximal über 50 Jahre abgeschrieben. Die Werthaltigkeit wurde jährlich überprüft und gegebenenfalls eine entsprechende Wertkorrektur vorgenommen. Die Wassernutzungsrechte sind identifizierbar und juristisch fundiert, aber mit den Anlagen fest verbunden und nicht frei handelbar. Die Werthaltigkeit der Nutzungsrechte wird mit Gutachten attestiert. Es ist aus Sicht der KKB AG jedoch aussagekräftiger, diese Wassernutzungsrechte als Goodwill zu behandeln. Mit dem vorliegenden Halbjahresabschluss wurde ein Methodenwechsel umgesetzt, in dem die Wassernutzungsrechte somit neu als Goodwill qualifiziert und dieser gemäss den aktuellen Rechnungslegungsbestimmungen der Kleinkraftwerk Birseck-Gruppe mit dem Eigenkapital verrechnet wird.