Kapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen

Die Kleinkraftwerk Birseck AG (KKB AG) hat ihre Kapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen. Das Angebot von 3‘500’000 neuen Namenaktien zum Nennwert von 1 Franken und mit dem Ausgabepreis von 8.60 Franken wurde vollständig platziert. Die Kotierung und der erste Handelstag der neuen Namenaktien sind für den 29. August 2013 vorgesehen.

Zur Sicherstellung des weiteren Wachstums der konsequent auf erneuerbare Energien ausgerichteten Kleinkraftwerk Birseck AG hat die Generalversammlung vom 28. Mai 2013 einstimmig einer Kapitalerhöhung zugestimmt. Damit wurde der Verwaltungsrat beauftragt, das bisherige Aktienkapital 4’389’140.– Franken auf maximal 7’889’140.– Franken zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte unter Wahrung der Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre. Vom 28. Mai bis 07. August wurde das gesamte verfügbare Aktienkapital von 3‘500’000 neuen Namenaktien mit einem Ausgabewert von 8.60 Franken (bei einem Nennwert von 1.– Franken) gezeichnet. Davon wurden 1’802’500 Namenaktien in bar liberiert, was der KKB AG einen Cashzufluss von 15,5 Mio. Franken einbrachte. Weitere 1’697’500 Aktien wurden durch Verrechnung mit einem bestehenden Darlehen liberiert. Insgesamt liegt der Erhöhungsbetrag somit bei über 30 Mio. Franken. Neu beträgt das Aktienkapital 7’889’140.– Franken.

Die Kapitalerhöhung stiess auch auf Interesse bei neuen Investoren aus dem In- und Ausland. Das Ergebnis ist ein klares Zeichen des Vertrauens in die Positionierung und Strategie der KKB AG. Die neuen Aktien werden voraussichtlich erstmals am 29. August 2013 an der Berner Börse BX Berne eXchange gehandelt. Sämtliche neuen Namenaktien der KKB AG sind für das Geschäftsjahr 2013 voll dividendenberechtigt.

Opting Out
Die Generalversammlung vom 28. Mai 2013 stimmte ebenfalls einer Statutenänderung zu, nach welcher die börsenrechtliche Pflicht zur Abgabe eines öffentlichen Kaufangebots beim Überschreiten eines Aktienanteils von 49 Prozent aufgehoben wird. Nachdem dieser Beschluss innert der gesetzlichen Frist nicht angefochten wurde, ist diese Bestimmung nun definitiv in den Statuten verankert.