Der Verwaltungsrat der aventron AG hat entschieden, die Kotierung an der BX Swiss aufzugeben und den Handel der Aktien der Gesellschaft künftig ausserbörslich über die Plattform der Berner Kantonalbank (www.otc-x.ch) zu gewährleisten. Letzter Handelstag an der BX Swiss ist der 14. Februar 2020.
Der Verwaltungsrat von aventron AG (aventron) hat sich aus mehreren Gründen für eine Um-kotierung entschieden:
- An den Kapitalerhöhungen der letzten Jahre haben sich vor allem institutionelle Investoren beteiligt. Im Aktionariat der aventron AG zählen deshalb neben den Energieversorgern Primeo Energie, Energie Wasser Bern und Stadtwerk Winterthur Infrastruktur-Investoren wie UBS Clean Energy Infrastructure und Reichmuth Infrastruktur Schweiz zu den grössten Aktionären.
- Die aventron will weiterwachsen, von heute rund 540 Megawatt auf 750 Megawatt bis Ende 2023. Um den Kapitalbedarf für diesen Ausbau zu sichern, ist die Gesellschaft auch in Zukunft vorab auf das Interesse von externen Finanzinvestoren angewiesen.
- Für institutionelle Anleger, die eine Investition im Infrastrukturbereich suchen, ist das Listing der Titel an einer Börse keine Notwendigkeit – im Gegenteil: Die kurzfristige Volatilität des Aktienmarktes kontrastiert mit der typischerweise langfristigen Infrastrukturinvestition, welche zumeist abgekoppelt vom generellen Marktgeschehen stattfindet.
- Das Handelsvolumen an der BX Swiss war sehr gering aufgrund des mehrheitlich langfristig investierten Aktionariats. Nur gut 5% der Aktien werden von Kleinaktionären gehalten.
Die BX Swiss hat dem Gesuch von aventron AG, den Handel an der BX Swiss bis am 14. Februar 2020 aufrecht zu erhalten und auf diesen Zeitpunkt die Aktien zu dekotieren, unter gewissen Auflagen stattgeben.
Aktionäre, die ihre Aktien wegen der Umkotierung verkaufen wollen, können dies bis zu diesem Zeitpunkt regulär über die Berner Börse BX Swiss abwickeln. Nach der Dekotierung wird den Privatanlegern mit dem OTC-Handel eine vergleichbare Liquiditätsplattform geboten. Durch das professionelle Market Making der Berner Kantonalbank ist auch im ausserbörslichen Handel eine Mindestliquidität sichergestellt.
Der Verwaltungsrat wird weiterhin regelmässig über den Geschäftsgang berichten.